Zu den Pflichten der Teilnehmer/Schüler gehören:
- Pünktlicher Unterrichtsbesuch
- Teilnahme an den Leistungsprüfungen
- Beschaffung der notwendigen Lernmittel vor Schulbeginn
- Anerkennung der Haus- und Schulordnung
- Pünktliche Überweisung des Schulgeldes und Bezahlung der Aufnahmegebühr